Gibt es eine Immobilienblase in Deutschland?
Viele Teilnehmer am Immobilienmarkt hegen die Furcht vor dem Entstehen einer Immobilienblase am deutschen Markt, und den Folgen, die das Platzen einer solchen Blase nach sich zieht.
Die Furcht ist nachvollziehbar, da in anderen europäischen Ländern und in den USA solche Szenarien bereits Wirklichkeit geworden sind.
Die Ursachen des Entstehens einer Immobilienblase werden von Vielen darin erkannt, dass ein zu rascher und zu intensiver Anstieg der Immobilienpreise auf wirtschaftlich nicht solide Immobilienfinanzierungen trifft, denen Banken Vorschub leisten. Das soll bedeuten, dass Baufinanzierungen an Käufer vergeben werden, die bei sorgfältiger Betrachtung – sich den Immobilienerwerb nicht leisten können.
Geraten solche Erwerber in verschlechterte wirtschaftliche Umstände und verschlechtern sich nach einigen Jahren u.U. die Finanzierungsbedingungen, werden diese Immobiliengeschäfte notleidend. Vollzieht sich diese Entwicklung in einem insgesamt großen Umfang, kann es zum Platzen der gebildeten Immobilienblase kommen.
Nach Ansicht der Fachberater und konsultierter Experten der IMMOVEND Immobilien, steht eine entsprechende Entwicklung in Deutschland jedoch eher nicht an.
Gegen die Entwicklung einer Immobilienblase in Deutschland stehen folgende Fakten:
Anders als in den Ländern, die unter Immobilienblasen zu leiden haben, werden in Deutschland seit jeher private Wohnimmobilien nicht zu 100% ihres Wertes belastet. Die Beleihungsgrenze einer privaten Wohnimmobilie wird von den finanzierenden Banken regelmäßig bei etwa 70% bis 80% des Wertbetrages der Immobilie gezogen. Es müssen also private Immobilienerwerber zwischen 20% und 30% verfügbares Eigenkapital für die Investition aufbringen. Die vergleichsweise höhere Eigenkapitalquote vermindert das Risiko, dass Banken sich gezwungen sehen, Nachfinanzierungen vom Darlehensnehmer anfordern zu müssen..
Seit 2017 wurden zudem die gesetzlichen Regularien, die von Banken bei der Immobilienkreditvergabe zu beachten sind, im Sinne des Verbraucherschutzes geschärft.
Mit dem neu in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommenen § 18a, wurden bspw. die Anforderungen an die bankseitigen Informationspflichten und die Prüfung der Kundenbonität geregelt. Es wurde die Umsetzung einer Widerrufsbelehrung sowie die Pflicht zur hinreichenden Qualifikation der kreditvergebenden Bankmitarbeiter adressiert. Insgesamt wird damit der Vergabe von sog. „faulen Krediten“ entgegen gewirkt.
Weiter unterscheidet sich auch die Laufzeitstruktur für Baukredite in Deutschland erheblich von der in anderen Ländern. Wurden in Spanien vor der Immobilienkrise Kreditlaufzeiten von teilweise über 40 Jahren vereinbart, bei entsprechend geringer jährlicher Tilgung, ist in Deutschland die Kreditlaufzeit mit etwa 25 Jahren deutlich kürzer angesetzt, bei einer ebenso deutlich höheren Tilgungsrate p.a..